Neuerung „Schritt für Schritt“ Schutzkonzept für die öffentliche Feier von Gottesdiensten im Bistum Trier

Die Neuerungen gültig ab 25. Januar 2021 sehen vor allem einen höheren Standard bei der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor: Eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 ist verpflichtend bei der Feier der Gottesdienste zu tragen.